» Limited & Co. KG - Vor und Nachteile
Limited & Co. KG - die bessere Kommanditgesellschaft?
Vorteile einer Ltd. & Co. KG gegenüber einer GmbH & Co. KG:
- Die Limited kann wie die GmbH die Haftungsbegrenzungsfunktion übernehmen, muss dabei aber kein fest vorgeschriebenes Mindeststammkapital aufbringen, so dass der Kapitalbedarf deutlich geringer ausfällt.
- Die Gründung einer Limited ist um ein Vielfaches günstiger und zudem innerhalb weniger Tage möglich. Für Gründung oder Kauf ist kein Besuch in Großbritannien notwendig.
- Änderungen, z.B. in der Satzung oder bei einer Erhöhung des Stammkapitals, müssen bei einer GmbH immer notariell beglaubigt werden, was zu weiteren Kosten führt. Für Änderungen bei einer Limited ist keine notarielle Beglaubigung notwendig.
- Die Berichtspflichten sind einfach erfüllbar und zudem zu geringeren Folgekosten möglich, als dies bei einer GmbH der Fall wäre. Diese Vereinfachung begründet sich damit, dass die Limited als "non trading company" lediglich als persönlich haftender Gesellschafter verwendet wird.
- Sofern die verwendete Limited ein vernachlässigbar niedriges Haftungskapital besitzt, wirkt sich dies natürlich negativ auf die Bonität aus. Einige Banken verweigern Limited-Gesellschaften aus diesem Grunde grundsätzlich die Eröffnung eines Geschäftskontos.
- Für die Limited gilt im Falle einer Insolvenz nicht das deutsche Insolvenzrecht sondern jenes des Vereinigten Königsreiches. Im schlimmsten Fall wird es hierzulande schwieriger, einen sachkundigen Rechtsbeistand aufzutreiben. Wer auf britische Anwälte zurückgreift sollte berücksichtigen, dass diese erheblich höhere Gebührensätze berechnen.
- Wird der Berichtspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen, so droht eine Löschung der Gesellschaft. Außerdem ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen.