» Unterschiede zwischen Limited und GmbH
Gerade für kleinere Unternehmen und Selbstständige, für die eine GmbH-Gründung aufgrund der komplizierten, teuren Gründung sowie den hohen Stammkapitalanforderungen (25.000 Euro) bisher nicht realisierbar war, ist die Limited eine attraktive Alternative. Dies gilt besonders dann, wenn Unternehmen oder Selbstständige in einem Geschäftsfeld tätig sind, in dem sich eine Haftungsbeschränkung empfiehlt. Im Folgenden finden Sie die bedeutendsten Unterschiede übersichtlich gegenübergestellt:
- Stammkapital:
Während das Stammkapital bei der GmbH mindestens 25.000 Euro betragen muss, ist für die Limited keine Mindesthöhe des Stammkapitals vorgesehen. - Gründungskosten und -dauer:
Die Gründung einer Limited ist innerhalb weniger Tage möglich, eine GmbH-Gründung kann sich durchaus über einige Wochen bzw. Monate hinziehen. Auch beim Vergleich der Gründungskosten schneidet die Limited deutlich besser ab: Die Eintragung ins englische Handelsregister kostet ca. 30 Euro und kann ohne zusätzliche Notartermine erfolgen. Dank der deutschen Bürokratie ist die GmbH-Gründung deutlich komplizierter und auch kostenaufwendiger, so dass die Gründungskosten üblicherweise 1000 Euro übersteigen. - Anzahl der Gründer:
Eine GmbH kann als Ein-Mann-Gesellschaft gegründet werden. Für eine Limited werden mindestens ein Direktor und ein Sekretär benötigt. Bei Gründung über einen Limited-Dienstleister kann der Sekretär in der Regel gestellt werden.