» Mini GmbH - GmbH Gründung stark vereinfacht?
Das erforderliche Stammkapital für die Gründung einer Mini-GmbH, als Konkurrenz zur Limited, liegt bei einem Euro und stellt damit zumindest finanziell keine Hürde mehr dar. Allerdings bleibt es nicht bei diesem Betrag. Die Gesellschaft ist verpflichtet, eine gesetzliche Rücklage und so Eigenkapital zu bilden. Hierein fließen 25 Prozent des Jahresgewinns. Erreicht die Rücklage eine Höhe von 10.000 Euro – der neuen Mindesteinlage für eine GmbH –, besteht die Möglichkeit die 1-Euro-GmbH in eine normale Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu wandeln. Verpflichtend ist dieser Schritt für eine Mini-GmbH nicht. Vereinfacht wird auch die Gründung an sich. War bislang ein Notar nötig und dauerte die Prozedur längere Zeit, sollen Standardsatzungen und Musteranmeldungen zukünftig für eine zügige und unbürokratische Abwicklung sorgen.
Damit es mit der Mini-GmbH nicht nur für den Unternehmensgründer leichter wird, sondern auch mögliche Gläubiger weiterhin geschützt sind, gelten zudem sehr strenge Transparenzvorschriften für die Unternehmergesellschaft. Verankert werden sollen diese neuen Regelungen zur Mini-GmbH unter anderem im Paragraphen 5a des GmbH-Gesetzes. Firmieren werden Unternehmen, die sich für diese Gesellschaftsform entscheiden, als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder als UG (haftungsbeschränkt). Der in Klammern gesetzte Zusatz ist bindend. Er darf weder abgekürzt, noch ganz weggelassen werden, sollte man sich für die Mini-GmbH entscheiden.