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» Wer kann eine Limited gründen?
Grundsätzlich kann jeder Europäer gemäß der EU-Niederlassungsfreiheit eine
Limited gründen. Einzige Voraussetzung von britischer Seite aus ist ein registriertes Büro auf britischem Boden. Der Hauptgeschäftssitz oder eine Zweigniederlassung kann dagegen ohne weitere Probleme einfach nach Deutschland verlegt werden. Dies war jedoch nicht immer so: Erst am 13.03.2003, also vor wenigen Jahren, hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Rechtmäßigkeit der im Ausland gegründeten Gesellschaften gegeben ist. Somit kann jede natürliche (und auch juristische) Person, die in Deutschland eine Kapitalgesellschaft gründen kann, alternativ auch eine Limited gründen.
Zusätzlich können ehemalige Geschäftsführer insolvent gegangenen
GmbH mit einer
Limited einen unternehmerischen Neuanfang starten. Die Gesellschaft kann auch so konstruiert werden, dass geschäftliche Aktivitäten in Deutschland möglich sind, ohne dass Gläubiger aus Privatinsolvenz-Verfahren auf das Vermögen der Gesellschaft Zugriff haben. Konkretere Informationen hierzu bieten Ihnen darauf spezialisierte Rechtsanwälte.