Warum eine Limited gründen?

Beweggründe, eine Limited zu gründen, gibt es viele. Dennoch gibt es einige wenige Argumente, die von Gründern immer wieder zu hören sind. Dabei handelt es sich um die wesentlichen Vorteile einer Limited gegenüber einer GmbH: Haftungsbegrenzung bei gleichzeitig niedrigem Stammkapital, einfaches Gesellschaftsrecht und steuerliche Vorteile.

Haftungsbeschränkung

Schutz vor persönlicher Haftung ist ein Vorteil, den man gar nicht hoch genug hängen kann. Viele Kleinunternehmer waren (und sind) diesem Risiko dennoch ausgesetzt, da eine GmbH-Gründung zur Haftungsbegrenzung nicht in Frage kam. Dies ist besonders dann von Nachteil, wenn der Geschäftszweck eine Haftungsgründung eigentlich notwendig macht. Besonders gefährdet sind beispielsweise Internetunternehmer. Wie leicht kann es vorkommen, dass ein Bild oder Textteil die Urheberrechte Dritter verletzt. Meistens fällt dies erst dann auf, wenn Post vom gegnerischen Anwalt ins Haus flattert. In Fällen wo die betroffenen Webseiten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmern betrieben werden passiert es leider immer wieder, dass solch eine Forderung den persönlich haftenden Unternehmer in den Ruin treibt.

Stammkapital

Damit kommen wir bereits zum zweiten Vorteil – dem niedrigen Kapitalbedarf. Wer früher sein persönliches Risiko begrenzen wollte, konnte dies bei Gründung einer GmbH mit 25.000 Euro Mindesteinlage tun. Heute dagegen ist die Haftungsbegrenzung bereits für wenige Hundert Euro möglich und somit für jeden erschwinglich.

Gesellschaftsrecht

Auch das Gesellschaftsrecht, welches für eine englische Limited zum Tragen kommt ist wesentlich unkomplizierter und transparenter. Dies fängt bei der unkomplizierten Gründung an, setzt sich jedoch auch im Alltag fort. So müssen beispielsweise bei der GmbH sämtliche Änderungen immer wieder notariell beglaubigt werden, während dies bei einer Limited nicht erforderlich ist. Hierzu ist der jährlich abzugbende “annual return” ausreichend, welcher dem englischen Handelsregister Auskunft über eventuelle Änderungen gibt.

Steuerliche Vorteile

Zu guter letzt können Sie bei Eröffnung einer Betriebsstätte in England auch von den Steuervorteilen einer Limited profitieren, da England innerhalb Europas als Niedrigsteuerland gilt. Für konkrete Ratschläge zur Ausnutzung der Steuervorteile kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

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