Wo muss die Limited in Deutschland angemeldet werden?

Wenn die Limited in Deutschland geschäftlich aktiv wird, muss sie beim örtlich zuständigen Finanzamt für Körperschaften angemeldet werden. Und zwar unabhängig davon, ob die Limited beim Handelsregister oder Gewerbeamt angemeldet wird.

Wird eine selbstständige Niederlassung der Limited in Deutschland betrieben, so muss sie auch beim Handelregister angemeldet werden. Die Anmeldung beim deutschen Handelsregister wird durch einen Notar durchgeführt, was weitere Kosten mit sich bringt.

Nach der Eintragung in das Handelsregister muss die Limited noch beim Gewerbeamt angemeldet und ein Gewerbeschein beantragt werden. Diese kann einfach mit dem Handelsregisterauszug erfolgen. Die Gewerbeanmeldung ist verpflichtend.

Zusätzlich kann bei der Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern eine Anmeldung bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft inkl. Beitragspflicht für die Limited verpflichtend sein. Auch die Mitgliedschaft bei der IHK oder Handwerkskammer kann handelsrechtlich vorgeschrieben sein.

Nach dem Außensteuergesetz müssen darüber hinaus die Gesellschafter einer Limited ihrem zuständigen Finanzamt anzeigen, dass eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft vorliegt.

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