Eintragung einer Limited ins deutsche Handelsregister

Wer aus Deutschland sein Hauptgeschäft betreibt und dafür eine selbstständige Zweigstelle anmelden möchte, kommt um eine Eintragung ins Handelsregister nicht herum. Um diese Ummeldung zu beantragen, müssen folgende Dokumente beim Amtsgericht eingereicht werden:

  • ein unterzeichneter Beschluss der Gesellschafter aus dem hervorgeht, dass der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft nach Deutschland verlegt werden soll
  • Satzung der Gesellschaft (Memorandum and Articles of Association) im Original und in deutscher Übersetzung (beglaubigt)
  • Antrag auf Eintragung ins Handelsregister
  • notarielle Beglaubigung der Unterschriften der unterzeichnenden Gesellschafter und Geschäftsführer (sofern unterschiedliche Personen)

Manche Handelsrichter wünschen zudem noch eine Unterzeichnung der Satzung unter notarieller Aufsicht. Da dies jedoch nur bei einigen Amtsgerichten der Fall ist und solch eine Unterzeichnung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, sollten sich die Gesellschafter vorher bei ihrem Amtsgericht erkundigen. Unabhängig davon fallen in jedem Fall Registergerichts-Gebühren an, die von der Gesellschaft zu begleichen sind. Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften mit Hauptsitz in Deutschland automatisch zur Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet, womit weitere jährliche Kosten verbunden sind.

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