Gründung und Führung einer Limited – Der große Ratgeber

Bei der englischen Limited handelt es sich um eine in Deutschland anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vergleichbar mit der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) und einer GmbH. Sie zählt zu den juristischen Personen. Lange Zeit war die Limited eine gute Alternative für Gründer, die das Stammkapital einer deutschen GmbH nicht aufbringen konnten oder wollten.
Zu unterscheiden gibt es:

  • Private Limited Company by Shares (Abk: Ltd.)
  • Public Limited Company (Abk: PLC)

Die erste Variante entspricht der deutschen GmbH oder UG haftungsbeschränkt. Die Public Limited Company ist eher mit der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar. Auf dieser Informationsseite finden Sie entsprechende Informationen zur Private Limited Company by Shares.
 
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Dabei stammt das Wort “limited” aus dem englischen und bedeutet “beschränkt” und meint damit die Haftung der Gesellschaft. Der Vorteil lag klar auf der Hand: während bei der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) 25.000 Euro aufgebracht werden müssen, die bei Gründung zur Hälfte eingezahlt werden müssen, kann die englische Limited bereits ab einem Stammkaptal von 1 £ Pfund Sterling (ca. 1,20 Euro) gegründet werden.

Mehrere Jahre erfreute sich diese Rechtsform zunehmender Beliebtheit, nachdem die Limited seit 2003 als Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH , C-208/00 vom 05.11.2002) sowie Bundesgerichtshof (BGH, VII ZR 370/98 vom 13.03.2003) anerkannt wurde.

In den darauffolgenden Jahren befand sie sich auf dem Vormarsch, da es in der Bundesrepublik an einer alternativen und weitesgehend unbürokratischeren Unternehmensform fehlte.

UG (haftungsbeschränkt)

Hier besserte der Gesetzgeber nach und führte zum mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) zum 01.11.2008 die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG ein, die auch unter dem Namen Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bekannt ist.

Bis zur Einführung der Mini-GmbH konnte die Limited mit dem Verkaufsargument Nr. 1 punkten, nämlich die Haftungsbeschränkung bei gleichzeitigem Nichterfordernis einer Stammeinlage. Doch die Zukunft der englischen Rechtsform auf dem deutschen Markt ist ungewiss, da auch eben die UG nur ein Stammkapital von 1 Euro benötigt.

Mehr zur Limited Gründung

Existenzgründer

Gerade für Existenzgründer lohnt sich die Gründung einer Limited in der Regel erst dann, wenn sie sich durch ihre Geschäftstätigkeit einem unvertretbar hohen Haftungsrisiko als Privatperson aussetzen. Allerdings sollte man auch die deutsche UG nicht außer acht lassen. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab, jedoch hat die Limited in den letzten Jahren auch durch zwielichtige Unternehmen für Geschäftspartner im deutschen Raum auch einen bitteren Beigeschmack bekommen. Für internationale Tätigkeiten ist sie jedoch durchaus zu empfehlen.

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