Vor- und Nachteile einer Limited

Wenngleich die Gründung einer Limited wirklich in vielen Fällen vorteilhaft ist, so gibt es doch auch bei dieser Gesellschaftsform einige Nachteile. Um ein fundiertes Urteil fällen zu können, sollte jeder Interessent zumindest darüber gelesen haben. Gerade auf Seiten von vielen Limited-Dienstleistern werden häufig nur die Vorteile angepriesen, so dass die Nachteile ein wenig unter den Tisch fallen.
Ein wesentlicher Pluspunkt einer Limited ist sicherlich, dass sie Haftungsbegrenzung für einen vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz bietet. Auch wenn eine Haftungsbegrenzung auf wenige Pfund unrealistisch ist (siehe auch “Informationen zur Haftung”), so kann die Haftung, je nach individueller Situation, auf Hundert Pfund (oder ein wenig mehr) begrenzt werden. Im Vergleich dazu beträgt die Mindesteinlage bei der GmbH 25.000 Euro. Somit wird die Haftungsbegrenzung nun auch für viele Kleinunternehmer und Selbstständige möglich, für die eine GmbH-Gründung nicht in Frage kam. Auch die Gründung geht wesentlich einfacher und zügiger vonstatten als bei einer GmbH. Dank der zahlreichen Limited-Dienstleister ist nicht einmal ein Besuch in England notwendig. Auch der zusätzlich notwendige Sekretär kann nicht als Nachteil gelten, wird er doch von vielen Limited-Dienstleistern schon für rund 100 Euro im Jahr gestellt. Auch bei der Fortführung erweist sich die Limited als wesentlich unbürokratischer: Während bei der GmbH jede Änderung notariell beglaubigt werden muss, können Änderungen bei der Limited ohne Notar stattfinden. Zu guter letzt bietet die Limited dank ihrer Bekanntheit noch einen Vorteil für international tätige Unternehmer. Da sie quasi in allen Common-Wealth-Ländern existiert, ist die Gesellschaftsform Limited weltweit bekannt, Ihr Geschäftspartner weiß also sofort wen er sich gegenüber hat.

Da jedoch jede Medaille zwei Seiten hat, gibt es auch bei der Limited nicht nur Vorteile. Das geringe Haftungskapital kann einem nämlich auch zum Nachteil ausgelegt werden. An erster Stelle wären hier Banken zu nennen, so dass eine Kreditaufnahme über eine Limited nicht so einfach wie bei einer GmbH möglich ist. Manche Banken gehen sogar so weit, dass sie Limited-Gesellschaften generell die Eröffnung eines Geschäftskontos verweigern. Wer zudem darüber nachdenkt seinen Geschäftsitz komplett nach England zu verlagern sollte wissen, dass britische Anwälte für Gesellschaftsrecht grundsätzlich höhere Honorare berechnen als hierzulande. Guter Rat ist als im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Inwiefern sich dies mit dem zu erwartenden Steuervorteil ausgleicht, muss jeder Gründer individuell abwägen. Zu guter letzt ist noch zu beachten, dass die englischen Behörden einem bei der Einhaltung von Fristen deutlich strenger auf die Finger schauen als hierzulande. Schon Fristüberschreitungen von wenigen Tagen können hohe Strafen nach sich ziehen.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Vorteile einer Limited ihre Nachteile im Allgemeinen bei weitem überwiegen. Gerade Nachteile, wie die schlechtere Bonität oder höhere Anwaltshonorare, spielen für viele Gründer überhaupt keine Rolle. Wer keine Kreditaufnahme plant und zudem in Deutschland tätig ist, kann diese Einwände daher getrost wieder vergessen.

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