Registered Office – Firmensitz der Limited
Der ausgeübte Geschäftsbetrieb kann dabei ohne weiteres auch in Deutschland liegen. Dennoch wird auch dann ein offizielles Büro in England oder Wales benötigt, ein so genanntes Registered Office. Dieses ist kein bloßes Briefkastenbüro, hier werden der Limited mehrmals jährlich offiziell amtliche Mitteilungen, beispielsweise der Jahresbericht oder die Bilanz, zugestellt.
Außerdem dient die Adresse als Aufbewahrungsort des “Company Register” der Limited. Laut Gesetz gehören dazu das Register der Direktoren und ihrer Beteiligungen, das Register der Aktionäre, das Register der Aktientransfers sowie das Darlehensregister. Im Registered Office werden somit tatsächliche Verwaltungsarbeiten ausgeführt. Daher muss das Büro eine tatsächliche Straßenanschrift haben, Postfächer werden nicht akzeptiert.
Diese vorgeschriebenen Aufgaben können vor Ort so genannte professionelle Company Secretaries übernehmen, das sind Anbieter, die im Auftrag die Verwaltungsarbeiten für eine Limited ausführen, selbstverständlich gegen Bezahlung. Die Betreibung eines Registered Office kostet momentan etwa umgerechnete 900 Euro pro Jahr.
Auf allen Schreiben, also Briefpapier, Rechnungen und Lieferscheinen, sowie bei Internetauftritten oder anderen Veröffentlichungen der Limited müssen immer die vollständige Adresse des Registered Office und die so genannte „Company Registration Number“ der Limited angegeben werden. Auch der Zusatz „Company registered in England & Wales“ beziehungsweise im Falle einer schottischen Limited „Company registered in Scotland“, ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zu beachten bleibt, dass jedes in Deutschland gewerblich tätige Unternehmen auch eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt in Deutschland benötigt. Gleiches gilt auch für eine in Deutschland tätige Limited.
Handelt es sich bei der in Deutschland tätigen Limited um eine selbstständige Zweigniederlassung, ist auch ein Eintrag in das deutsche Handelsregister erforderlich. Handelt es sich bei der Limited um eine unselbstständige Betriebsstätte in Deutschland, ist die Gewerbeanmeldung ausreichend. Die Anmeldungen müssen mit den originalen, allerdings übersetzten Limited- Gründungsdokumenten erfolgen. Auch für die nötigen Übersetzungen stehen die Company Secretaries zur Verfügung.
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