Kosten der Gründung einer Limited

Eine Eintragung einer neuen Limited ins englische Handelsregister (Companies House) geht, im Vergleich zur GmbH, schnell und unkompliziert. Die amtlichen Gebühren betragen mit ca. 30 Euro nur einen Bruchteil der Gründungskosten einer GmbH. Allerdings sind deutsche Gründer in der Regel auf die Dienste eines Limited-Dienstleisters angewiesen, da ohne eine Postadresse in England (registered office) und einen Sekretär (secretary) keine Limited gegründet werden kann. Limited-Dienstleister bieten sowohl die Stellung eines Sekretärs als auch einer englischen Postadresse mit ihren Gründungspaketen an, so dass von einer Gründung auf eigene Faust, ohne bedeutende individuelle Gründe, abzuraten ist.

Die Preise für das Gründungspaket inklusive Postadresse und Sekretär (für 12 Monate) schwanken zwischen 200 und 300 Euro, je nach Anbieter. Für die Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt werden zudem noch eine beglaubigte Abschrift der englischen Satzung sowie eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Beide Dokumente können ebenfalls über Limited-Dienstleiser bezogen werden, wobei die Preisunterschiede hier noch größer sein können. Je nach Anbieter können Abschrift oder Übersetzung zwischen 50 und 150 Euro kosten.

In jedem Fall lohnt es sich, die Preise der am Markt aktiven Limited-Dienstleister genau zu studieren. Oft erweisen sich vermeintliche Schnäppchen als Kostenfalle aufgrund deutlich höherer Folgekosten. Denn bedenken Sie: Die Gründungskosten fallen einmalig an, die Folgekosten für Sekretär und Postadresse jedes Jahr erneut. Da kann es sich durchaus lohnen am Anfang für die Gründung ein paar Euro mehr zu zahlen, wenn die Folgekosten dadurch dauerhaft reduziert werden können.

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