Annual Account – Jahresabschluss der Limited
Genau wie die Geschäftsführer einer GmbH, sind auch die Inhaber einer Limited dazu verpflichtet, einen regelmäßigen Jahresabschluss offen zu legen. Der Jahresabschluss einer Limited, der Annual Account, muss dabei erstmalig spätestens 22 Monate nach Gründung eingereicht werden, danach jeweils jährlich. Für eine englische Limited muss der Annual Account selbstverständlich gemäß den englischen Standards für solche Bilanzierungen strukturiert sein.
Der Annual Account setzt sich in der Regel zusammen aus dem Annual Report, dem Geschäftsbericht des Director beziehungsweise des Board of Directors, dem Balance Sheet, also der Bilanz und dem Profit and Loss Account, der Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu kommen entsprechende Anmerkungen und ein Testat des Wirtschaftsprüfers.
Der Annual Account muss ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen der Limited in Bezug auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Hier gilt der Grundsatz der True und Fair View, der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit. Der Annual Account muss so in Inhalt und Form auch streng den Vorschriften des Companies act 1985 entsprechen. Diese strengen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten werden durch die zuständigen Behörden notfalls auch durch Sanktionen durchgesetzt. Dabei erstrecken sich die Möglichkeiten der Sanktionierung bei Nichtabgabe von Annual Account und Annual Return von Strafandrohung und –verfolgung, beispielsweise einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Pfund je Officer bis zur Zwangsauflösung und -löschung der Gesellschaft. Mögliche Erleichterungen bestehen gegebenenfalls für kleinere und mittelgroße Limited- Gesellschaften.
Neben dem Annual Account hat der Direktor einer Limited jährlich den den sogenannten Annual Return beim zuständigen Companies House einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Übersicht mit allgemeinen Informationen über die Gesellschaft. Dazu gehören Berichte zur Geschäftsführung, zu den Gesellschaftern und die Kapitalstruktur der Limited. Diese und weitere Mitteilungspflichten kann eine eingesetzte Company Secretary für im Ausland tätige Gesellschaft ausführen.
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