Eintragung einer Limited ins deutsche Handelsregister
Wer aus Deutschland sein Hauptgeschäft betreibt und dafür eine selbstständige Zweigstelle anmelden möchte, kommt um eine Eintragung ins Handelsregister nicht herum. Um diese Ummeldung zu beantragen, müssen folgende Dokumente beim Amtsgericht eingereicht werden:- ein unterzeichneter Beschluss der Gesellschafter aus dem hervorgeht, dass der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft nach Deutschland verlegt werden soll
- Satzung der Gesellschaft (Memorandum and Articles of Association) im Original und in deutscher Übersetzung (beglaubigt)
- Antrag auf Eintragung ins Handelsregister
- notarielle Beglaubigung der Unterschriften der unterzeichnenden Gesellschafter und Geschäftsführer (sofern unterschiedliche Personen)
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